Nach einem CORONA-bedingten Verbot von Osterfeuern im vergangenen Jahr sind diese heuer, sofern nicht andere gesetzliche Vorgaben wie Brauchtumsfeuerverordnung, Luftreinhalteverordnung etc. dagegensprechen, wieder erlaubt.
Das Entzünden des Osterfeuers ist ausschließlich am Karsamstag von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr zulässig.
Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried ruft zu besonderer Vorsicht und Umsicht auf. Das beginnt bei der Einhaltung der Mindestabstände zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern von mind. 100 Metern, Straßen und Gebäuden 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wäldern oder Baumgruppen.
Das Brauchtumsfeuer ist zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren.
Außerdem ersucht der Landesfeuerwehrverband um schriftliche Information an die Landesleitzentrale Florian Steiermark per Anmeldeformular welches von der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes bereit gestellt wird.
Das unterstützt dabei, um einerseits unnötige Fehlalarmierungen zu vermeiden oder andererseits um im Ernstfall rasche Hilfe an den richtigen Ort zu bringen.