Wespennestentfernung und Schädlingsbekämpfung


In den letzten Tagen erhielten die steirischen Feuerwehren viele Anrufe von verängstigten Bürgern, die sich in ihrer unmittelbaren Umgebung durch Wespen, Hornissen oder andere Insektenarten bedroht fühl(t)en und die Vernichtung deren Nester verlang(t)en.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass z.B. Hornissen und Wespen als wildlebende Tiere geschützt sind und sohin nicht grundlos vernichtet werden dürfen. Somit stehen Feuerwehren grundsätzlich nicht für die Vertilgung von Hornissen, Wespen, Bienen oder andere Insekten zur Verfügung.


Generell ist besorgten Bürgerinnen und Bürgern anzuraten, zunächst Kontakt mit professionellen Kammerjägern bzw. Schädlingsbekämpfern aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Lediglich in Ausnahme- bzw. Einzelfällen – und nach genauer Prüfung der Sachlage – haben Feuerwehren, soweit sie auch über entsprechendes Equipment verfügen, die Möglichkeit einzugreifen. In diesem Fall wird auch stets versucht, diese Tiere nicht zu töten.

 

Ausnahmefälle umfassen im Besonderen Nester in unmittelbarer Nähe zu größeren Menschenansammlungen, Schulen, Kindergärten sowie zu Kranken- und Seniorenheimen ODER bei „Gefahr im Verzug“ (z.B. Allergiker) bzw. Hilfestellung bei erschwerten Bedingungen (große Höhen, Dachöffnungen).

 

Besteht keine unmittelbare Gefahr, so wird auch hier in der Regel auf konzessionierte Firmen verwiesen.

 

WKO-Steiermark Schädlingsbekämpfung

 

Text: Thomas Meier, LFV Steiermark




Datum: Sonntag, 16.08.2015
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